Mittwoch, 16. Januar 2013

Von der Freiheit der Lüge - Die UNO-Klage. Eine völkerrechtliche Disputation

Von der Freiheit der Lüge - Die UNO-Klage. Eine völkerrechtliche Disputation



„Nun, Monsieur Robert, habe ich Ihnen diese lange Geschichte vorzutragen! So habe ich die Dinge erlebt - aus der Sicht eines Dissidenten, der ein Handelnder war, bevor er zum Schreiben kam. Nun hoffe ich, die exponierten Fakten können dazu beitragen und der Confederation dabei helfen, eine umfassende Materialsammlung zu erstellen, die den Vereinigten Nationen zur Erstellung der Klageschrift vorgelegt werden kann!“

Es klang wie ein Schlussplädoyer in einem äußerst verfahrenen Verfahren. Damit schloss ich und atmete entlastet auf. Uff - geschafft! Kurz darauf klappte ich im Sessel zusammen wie ein Luftballon, aus dem das Gas entweicht.

„Lassen Sie uns optimistisch bleiben“, lächelte der freundliche Herr aus Madagaskar ebenso erlöst, um dann zu betonen:

„Sie haben uns nicht nur Fakten geliefert, die für sich sprechen. Sie haben ferner manche Hintergründe erleuchtet, die auch mir, der ich die Situation in jener Gegend der Welt überhaupt nicht kannte, einiges näher brachten. Manches wurde so ausführlich geschildert, dass selbst verdeckte Zusammenhänge erkennbar werden. Sie haben uns Interpretationshilfen vermittelt, indem die unterschiedlichen ethischen und völkerrechtlichen Aspekte der Materie beleuchtet wurden. Das ist uns eine große Hilfe bei der Wertung. Ebenso ist die erörterte Minderheitenproblematik, die auch bei uns in Afrika ein gewaltiges Problem darstellt, hilfreich. Das stimmt mich zuversichtlich, was die öffentliche Wirkung der Klage betrifft. Sie wird als solche schon ein Zeichen setzen. Wir werden nunmehr alle Fakten zusammenstellen und sie der Internationalen Organisation für Arbeit der Vereinten Nationen vorlegen. Dann werden wir als Völkergemeinschaft die rumänische Regierung in Bukarest offiziell mit den Vorwürfen, die substantiell sind, konfrontieren - als Klage, als öffentliche Anklage, die jeder Interessierte weltweit wird verfolgen können. Die Regierung in Bukarest wird sich äußern müssen … Ceauşescu selbst wird Farbe bekennen müssen … Die Entwicklungen in Polen legen es offen … Die Zeit der Parolen ist endgültig vorbei. Ich glaube, wir dürfen zuversichtlich der Zukunft entgegen sehen!“

Nach diesem hoffnungsvollen Ausblick, den ich mit großer Genugtuung entgegen nahm, verabschiedete ich mich von dem verständnisvollen Mitarbeiter, der mir nun tagelang zugehört hatte, ohne meinen Redefluss entscheidend zu hemmen. Zufriedenheit kam auf - bescheidener Lohn für mein Engagement, eine Zufriedenheit nach erfüllter Mission, die den Rückschlag von London wieder wettmachte.

In den letzten Tagen hatte ich tatsächlich erzählt wie Scheherezade in einem Märchen aus Tausend und einer Nacht; nur war der Grund nicht Zeitvertreib und Unterhaltung des Zuhörenden, sondern ein weitaus ernsthafterer. Der Eiserne Vorhang war nach wie vor ein stabiler antiimperialistischer Schutzwall, der noch einige lange Jahre bis zum Auftreten von Michael Gorbatschow als Staatschef der Sowjetunion seinen Zweck erfüllte. In Polen brodelte es zwar immer noch heftig und eine neue Freiheitsbewegung schien sich unaufhaltbar ihren Weg bahnen zu wollen. In der Tschechoslowakei murrten die Intellektuellen, doch in anderen Teilen Osteuropas herrschte noch sibirischer Winter. Kadar, Schivkov, und Honecker befanden sich auf dem Gipfel ihrer Macht - und in Rumänien regierte immer noch uneingeschränkt der zunehmend seniler und realitätsfremder werdende Diktatur Ceauşescu.

Es dauerte dann noch ein paar Monate bis CMT und die ILO der UNO die Klage auf den Weg brachten und damit die selbstherrlichen Regierungsvertreter in Bukarest wachrüttelten. Während ich meinen Studien nachging und abwartete, nahmen die Mühlen der Bürokratie ihr Werk auf und mahlten das, was schon gedroschen war. Nur mahlten sie zur Zeit des Kalten Krieges langsamer.


Der Triumphbogen in Bukarest

 

Klage vor der Klage - Diskreditierung, Diffamierung und Kriminalisierung



Wie im zwischenmenschlichen Bereich gibt es auch im Zusammenleben der Völker Prinzipien und Gesetze, an die sich alle halten müssen. Das ist die Grundlage des internationalen Rechts, das man im Deutschen unter dem Begriff Völkerrecht kennt.

Wer im zivilisierten Konzert der Völker mitspielen will, wer bereit ist, diese höhere Form der Ethik anzuerkennen und sich an die vorgegebenen Maßstäbe und Spielregeln zu halten, wird Mitglied der Vereinten Nationen und ihrer Organisationen und ratifiziert die entsprechenden Abkommen. Das sozialistische Rumänien hat, wie andere totalitäre Staaten auch, manches ratifiziert - und wenig eingehalten. Trotzdem wollte das Land immer international gut dastehen und das schwer erworbene liberale Image wahren. Der Schein wurde stets über das Sein gestellt.

Ceauşescu selbst gefiel sich in der Rolle, ein Dissident im Lager der Kommunisten zu sein, der selbstständig eigene Wege ging, ein Visionär, der sein Land in eine glückliche Zukunft führt.

In Wirklichkeit jedoch war er nur ein ehrgeiziger Machtpolitiker von hervorstechender Mittelmäßigkeit in allem, was er tat. Da er nach außen hin immer den Schein wahren wollte, war auf seinen Befehl hin alles zu vermeiden, was das positive Erscheinungsbild des sozialistischen Rumänien unter seiner Führung hätte stören können. Das war eine der Leitlinien seiner Politik, die sich selbst schon in den Köpfen der Sicherheitsorgane so festgesetzt hatte und die von diesen in Servilität und vorauseilendem Gehorsam schon im Vorfeld erfüllt wurde.

Als man uns Gründern der Freien Gewerkschaftim Gerichtssaal von Temeschburg einen sprichwörtlich kurzen Prozess machte und uns wegen der Konstituierung einer Gruppemit anarchischem Charakterverurteilte, war die eigentliche Bezeichnung in weiser Voraussicht bewusst vermieden worden, weil man sich der völkerrechtlichen Implikationen sehr wohl bewusst war. Was vermieden werden sollte, trat nun doch ein. Jetzt, zwei Jahre nach unserer Verurteilung, war es soweit. Auf Ceauşescus Regierung in Bukarest kam eine Klage zu, die von der Confederationvorbereitet und von den Vereinigten Nationen eingereicht wurde. Es war wohl die erste dieser Art in ganz Osteuropa!? Monsieur Robert und seine Mitarbeiter hatten innerhalb von einigen Wochen nach unserem Gespräch gute Arbeit geleistet.

Am 2. April 1981 machte die Brüsseler Tageszeitung La Libre Belgique in dem Bericht von Nicolette Franck unter dem Titel Rumänien unter Anklage vor seinem Gewerkschaftskongressdie anstehende UNO-Klage gegen Bukarest publik. Die kritische Haltung der Confederation im Hinblick auf die Unterdrückung der gewerkschaftlichen Freiheiten in Rumänien wird akzentuiert. Statt eine Einladung zur Teilnahme am Kongress der offiziellen Gewerkschaft in Bukarest anzunehmen, habe sich die Confederation entschlossen, eine Klageschrift aufzusetzen und die Einhaltung der zugesagten Vereinbarungen einzufordern.

Die Confederation wartete noch den Verlauf des Kongresses in Bukarest ab. Nachdem aber feststand, dass mit keinen neuen Erkenntnissen gerechnet werden konnte, nahm dieser lange und mühsam vorbereitete Prozess seinen Lauf. Die Klageschrift wurde der UNO-Unterorganisation International Labour Organisation, ILO, übergeben, die das Verfahren einleitete und die Regierung in Bukarest mit den Vorwürfen konfrontierte.

Es begann eine langwierige und bürokratische Auseinandersetzung zwischen der Völkergemeinschaft aus Genf und den totalitären Machthabern in Bukarest, ein ewiges Hin und Her, eine unendliche Konfrontation von These und Antithese fern von jeder Dialektik, die sich fast vier lange Jahre hinzog. Wer unter den Sterblichen konnte da noch folgen? Gelegentlich erhielt ich aus Genf einige Zwischenberichte, die nicht viel mehr aussagten, als dass die Angelegenheit weiter verfolgt wurde, Genf nicht locker lies und Bukarest sich massiv zur Wehr setzte.

Allmählich steigerte sich die Klage dann doch zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei ideologisch entgegengesetzten Systemen, einem freiheitlichen und einem diktatorischen, sowie zu einer Konfrontation von Paragraphen und Interpretationen völkerrechtlicher Aspekte - oder kurz: Es war ein Kampf zwischen Wahrheit und Lüge, wobei die zynisch vorgetragenen Unwahrheiten aus Bukarest sogar noch schriftlich fixiert wurden und heute noch im Internet nachgelesen werden können.!

Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, wenn er auch dann die Wahrheit spricht! Solche Lebensweisen hatte man uns im Kindergarten eingehämmert, als die ersten Grundsteine einer Ethik und Moral gelegt wurden. Was war davon zu halten, wenn nun Regierungen frech logen und wider besseres Wissen jede Wahrheit verdrehten?

Kommunismus- das war freche die Lüge von Anfang an bis zum Niedergang, nur aus Gründen des Machterhalts. So lange auch nur etwas von den Scheinbild gewahrt werden konnte, sollte es gewahrt werden.

Die politisch-juristische Auseinandersetzung zwischen der ILO der UNO und der Regierung in Bukarest vollzog sich fern der Augen der Öffentlichkeit in irgendwelchen Glaspalästen, ohne dass viel über den Fortgang der Sache bekannt wurde. Das bürokratische Auf und Ab der Argumente beschäftigte lediglich eine größere Anzahl von trägen Funktionären, ferner hoch bezahlte Juristen, Beamte, Übersetzer bis hin zu Geheimdienstaktivisten, die weitere Menschen schikanieren und Informationen herbei karren mussten, um die Pseudoargumentationen, die auch durch häufiges Wiederholen nicht wahrer wurden, untermauern zu können. Selbst ich, der positive Kronzeuge der Klage, erfuhr zum Fortgang des Verfahrens, das weiterhin mit meinem Namen verknüpft war und mich hohen Sicherheitsrisiken aussetzte, in der Folgezeit nur noch wenig.





In Bukarest



Die „so genannte Freie Gewerkschaft“ - eine Fiktion?



Der Fall Nr. 1066 wurde am 10 Juli 1981 auf den Weg gebracht. Erst im Jahr 1984 lag mit der Veröffentlichung des Berichts Nr. 236, heute noch als ILO-Dokumentation im Internet abrufbar, eine endgültige Bewertung der Auseinandersetzung vor. Es war ein Resultat, wenn man es so bezeichnen will, das der makropolitischen Situation der Zeit entsprach - es war ein klassisches Remis. Die moralische Konfrontation gegensätzlicher Weltauffassungen endete so, wie sie begonnen hatte, mit einem Patt.

Jede Seite beharrte auf ihrer Position. Die Regierung in Bukarest stellte sich stur und negierte einfach alles. Damit befand sie sich im Einklang und auf der Schiene des großen Führers Ceauşescu, der inzwischen jeden Sinn für die Realität verloren hatte und zunehmend zum Ultrastalinisten nordkoreanischer Prägung mumifizierte. Jeder Hauch von Liberalität nach innen wie nach außen wich einem retrograden Urkommunismus, der nicht mehr in die aufziehende Zeit von Glasnost und Perestroika passte. Der sture Ceauşescu wurde für den erst antretenden Gorbatschow zunehmend zum ernsten Problem. In dieser verschärften Situation war es nahezu unmöglich, mit Rumänien vernünftig zu kommunizieren. Die Regierenden schotteten sich ab und igelten sich ein im Bewusstsein, in ihrer Souveränität vom Westen bedroht zu sein. Die Realitätsfremdheit in allen Lebensbereichen wurde zum zeitspezifischen Phänomen– auch über Rumänien hinaus von Berlin bis Bukarest.

Das Dokument mit den so genannten Antworten des Regimes ist ein authentisches Zeugnis aus dieser Zeit und gleichzeitig ein grotesk-absurder Beweis einer angewandten Vogel-Strauß-Politik nach dem Motto: Alles, was nicht hätte sein dürfen, war nicht! In dem Papier wird schlechthin alles geleugnet, was sich im oppositionellen Umfeld der Arbeiterbewegung in den letzten Jahren ereignet hatte, beginnend mit dem Minenarbeiterstreik im Schiltal, an dem viele Tausend Kumpel beteiligt waren. Nach der Auffassung der Regierung hat es in Rumänien nie einen Minenarbeiterstreik gegeben - und auch keine Freie Gewerkschaft.

Der Gründer dieser Bürgerbewegung in Bukarest, der Arzt Ionel Cană, sei wegen der Verbreitung faschistischer Propagandaverurteilt worden, die meisten so genannten Sympathisanten der Gewerkschaft wären frei erfunden oder wüssten nichts davon, andere seien gemeine Verbrecher und gescheiterte Existenzen mit unsittlichem Lebenswandel, teils an Alkoholvergiftung gestorben.

Der offizielle Bericht der rumänischen Behörden beginnt mit einer breiten Beschreibung des wirtschaftlichen Fortschritts im Land während der letzten Jahrzehnte. Dann wird auf die alte Gewerkschaftstradition des Landes verwiesen, die bis in das Jahr 1872 zurückreichen soll. Neunundneunzig Prozent aller Arbeiter, mehr als 7. 500. 000 Mitglieder, gehörten der offiziellen Gewerkschaft an, die eigenständig sei und sogar Gesetze vorschlagen könne. Alle formulierten Anschuldigungen beruhten auf missverständlichen, irreführenden Angaben, die von Personen stammen, die nichts mit dem Land gemeinsam hätten.

Eine dieser landesfeindlichen Personen machten sie in meiner Person aus. In der Klagesschrift des Westens wird unter Punkt 96 die Regierung in Bukarest aufgefordert, zu meinen Aussagen Stellung zu nehmen:

Im Februar 1983 hat das Komitee die Regierung ebenfalls aufgefordert, präzise Informationen über die Gründe der Verhaftung und Verurteilung einer bestimmten Zahl genannter Personen in der Stadt Temeschburg mitzuteilen, die an der Gründung der Freien Gewerkschaft Rumänischer Arbeiter in jener Stadt beteiligt waren. Der Kläger hat später auch die Namen und Anschriften anderer Gewerkschaftsanhänger in Temeschburg mitgeteilt, aber die Regierung hat dem Komitee weder Informationen noch Erklärungen als Antwort auf seine Anfrage zukommen lassen.“

Soweit die englische Textfassung. Da die Angelegenheit selbst heute von besonderer Brisanz ist und als zeitgeschichtliches Thema noch auf eine wissenschaftliche Aufarbeitung wartet, stellt die UNO gleichzeitig auch eine französische und spanische Textfassung der Dokumentation bereit, damit nach Möglichkeit eine weltweite Rezeption und Differenzierung zwischen Wahrheit und Lüge stattfinden kann.



Ienei-Kirche, Bukarest


 

Verleumderischer Steckbrief und noch ausstehende Rehabilitation



Neben meiner Person, die mehrfach und für längere Zeit in Genf präsent war und konkret wie ausführlich über die Ereignisse aussagte, standen noch eine Reihe weiterer Persönlichkeiten aus anderen Ländern Europas mit ihrer gesamten Integrität und Verantwortung hinter der Klage und verliehen ihr die notwendige Glaubwürdigkeit.

Darüber hinaus hielt ich ein Urteil in der Hand, das Bände sprach; und bei zusätzlichem Bedarf hätten noch zahlreiche weitere Zeugen, die Teil des Geschehens waren und inzwischen im Westen lebten, befragt werden können. Erwin lebte inzwischen in Freiburg, ebenso seine nahen Verwandten und die so genannten Zeugen der damaligen Gerichtsverhandlung.

Deshalb musste die Regierung irgendwie ausweichend antworteten, um die Angelegenheit der Temeschburger Personen mehr zu verschleiern als aufklären. Sie nannte mehrere der Unterzeichner beim Namen, auch in diesem Werk namentlich nicht erwähnte Personen, die sich nach dem Eintreffen im Bundesgebiet ins Privatleben zurückzogen, ferner Erwin, Edgar, Wolf und mich und führte dann jede Wahrheit verhöhnend aus: Die Regierung stellt fest, dass diese Personen das Recht verlangt haben, in Übersee zu leben, was in vielen Fällen auch gewährt worden sei. Sie waren in keine Aktion verwickelt, die mit der so genannten Freien Gewerkschaft verknüpft gewesen wäre.“

NachÜbersee wollte keiner von uns; außer vielleicht nach Übersee in Bayern!

Dann kommt die Regierung Ceauşescus auf mich zu sprechen und stellt lapidar fest: Die Kontakte, die diese Personen mit den Gerichten hatten, betrafen nicht Gewerkschaften, sondern das allgemeine Recht.

Carl Gibsons Fall zeigt dies: seine Familie hatte das Land verlassen - und bis zu dem Tag, wo er das Land legal verlassen durfte, musste er sich wegen seines sozialen Verhaltens vor Gericht verantworten, das im Gegensatz zu den rechtlichen Regeln stand (Versuche, illegal die Landesgrenze zu überschreiten).

So konnte man gewisse Dinge auch interpretieren. Man negierte sie einfach nach dem Motto: Was nicht sein darf, war nicht!

Es gab also keine Freie Gewerkschaft in Rumänien! Weder in Bukarest, noch in Temeschburg!

Alles Fiktion, alles phantasiebegabten Gehirnen entsprungen? Alles war somit erstunken und erlogen! Und auch das, was ich künftig vielleicht noch zu Papier bringen würde, war a priori romanhaft fiktiv, Literatur eben, unwirkliche Realitätsverzerrung und Verunglimpfung eines souveränen Staates!

Nach der Auffassung der Regierung in Bukarest hatte ich nur gegen geltendes Recht verstoßen!? Wohlan!

Weshalb verschonte die Diktatur gerade mich? Jeder rumänische Bürger, dem bereits versuchte Republikflucht vorgeworfen werden konnte, landete umgehend für Jahre im Gefängnis! Mir war nie ein Grenzübertrittsversuch vorgeworfen worden; nie wurde ich dafür vor Gericht gezerrt oder gar verurteilt, obwohl ich an der Donau aufgegriffen worden war. Versuche, hatte ich unternommen! Wie viele denn?

Nun aber, wo ein Delikt formal gebraucht wurde, zauberten sie als Rechtfertigung a posteriori ein Häschen aus dem Hut, weil es sonst nichts gab, was man mir hätte vorwerfen können! Selbst die Lügen waren dilettantisch aufgemacht!

Trotzdem, die Sache ist ernst; denn neben der emotionalen Betroffenheit und der ethischen ist da noch eine faktische, die existentielle Relevanz hat und ins Auge gehen kann: Meine Verleumdung durch Ceauşescus Handlanger ist auch heute, fast zwei Jahrzehnte nach dem Sturz des Diktators, im Internet nachzulesen, ohne gleich als Verleumdung erkannt zu werden - in drei Weltsprachen, einem Steckbrief gleich, den man um die Welt schickt. Für Ceauşescus Freunde in der Welt bin immer noch ich der Schurke - und deshalb in anderen Einflusssphären weiterhin exponiert!

Da die rumänische Regierung von heute das Unrecht von gestern noch nicht aufgehoben hat, bin auch ich heute noch ein Vogelfreier - und meine Mitstreiter sind es ebenso. Und dies, obwohl dreißig Jahre ins Land gegangen sind und die Rumänen seit zwei Jahrzehnten den Weg in die Demokratie einüben!

Unsere Rehabilitierung, auf die ich mit Erwin immer noch hoffe, für die es aber aus vielen pragmatischen wie moralischen Gründen noch keine gesetzliche Grundlage gibt, steht auch noch aus. Schläft Präsident Băsescu - oder will er und darf nicht?





Mahnmal für die Opfer der antikommunistischen Revolution von 1989
bzw.

Mahnmal, Detail -
der Sockel bröckelt wie die Erinnerung an die Helden der Revolution




 

Tragik und Opfer am Wegrand –Klage nach der Klage



Auf solche Weise und mit infamen Lügen aller Art reduzierten die kommunistischen Machthaber in Bukarest die völkerrechtliche Disputation zu einer Farce. Ceauşescu witterte überall nur Feinde, imperialistische Kräfte, die sein Land destabilisieren wollten. Wir waren in seinen Augen nur Agenten fremder Mächte, die das Zerstörungswerk der Amerikaner zu erfüllen halfen.

Also musste alles, was nicht sein durfte, konsequent negiert werden, auch gegen jede Logik. Und jede objektive, vielfach verifizierbare Wahrheit sollte als Lüge ausgelegt werden. Selbst in bestellten Machwerken williger Ghostwriter, die es allerdings vermieden, auf jene Bereiche einzugehen, wo die Beweislast erdrückend war - wie im Fall der hier ausgiebig beschriebenen Freien Gewerkschaft in Temeschburg! Sie war keine Fiktion!

Diskreditierung, Diffamierung und Kriminalisierung waren Teil des Systems. Wen wunderte es, wo doch jedermann wusste, welche Werte im so genannten Reich des Bösen die Tagespolitik bestimmten. Der Kalte Krieg tobte noch in den Köpfen - und Michael Gorbatschow war noch nicht im Amt.

Wir alle aus Temeschburg hatten in dieser Groteske noch Glück gehabt und profitierten überproportional von der Vertuschungspolitik Ceauşescus, der unseren speziellen Fall als deutsche Minderheitler mit einer vielleicht schützenden Hand dahinter nicht an die große Glocke hängen wollte. Deshalb wohl kamen wir mit einer nur halbjährigen Haft davon und durften allesamt Rumänien verlassen.

Das Wahren des Scheins rettete uns das Leben und versetzte uns in die Freiheit, während genuine Rumänen aus dem Landesinneren für ganz bescheidene Oppositionsinitiativen in der Folgezeit zu drakonischen Haftstrafen von fünf bis zu zehn Jahren verurteilt wurden. In ihrem Fall griff das Repressionsorgan Securitate hart durch und wütete nach allen Regeln der Unterdrückungskunst.

Viele Andersdenkende, die weniger bekannt oder ganz unbekannt waren, verschwanden für lange Zeit in psychiatrischen Anstalten, Gefängnissen oder kamen bei rätselhaften Unfällen ums Leben. Offizielle Nachforschungen waren wie in jeder Diktatur illusorisch.

Andere Dissidenten und Gewerkschaftssympathisanten wie Carmen Popescu und Nick Dascălu scheiterten - mit dem Bestreiten des alltäglichen Lebens beschäftigt oder aus sonstigen Gründen, die keiner ergründen wird, weitgehend anonym in der Verbannung.

Zu Nick Dascălu hatte ich 1981 noch Kontakt. Nachdem er New York erreicht hatte, berichtete er in einer rumänischen Exilzeitung sehr umfassend über die SLOMR-Gründungen in Bukarest und Temeschburg. Auf meine Anregung hin teilte er auch der Confederation und über diese der UNO seine Sicht der Gründungsabläufe mit, ferner alles, was er zusätzlich zu dem Oppositionsthema wusste, um so die Klage faktisch weiter zu untermauern.

Dascălu blieb in New York noch einige Zeit aktiv und begründete dort im Exil ein Komitee der Wahrheit über Rumänien, das vor allem die amerikanische Öffentlichkeit über Menschenrechtsverletzungen unterrichten sollte. Doch dann verlor sich plötzlich seine Spur in den Weiten Nordamerikas für immer. Auch er - ein Opfer? Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, denn das klanglose Abtauchen entsprach weder seinem Wesen noch seinem Charakter.

Viele aufrichtige Bürger, die ihre Gesellschaft verändern wollten, die aufmuckten und über SLOMR gegen das totalitäre System ankämpften, scheiterten in ihrem Aufruhr. Der Weg zur politischen und individuellen Freiheit ist mit bekannten und unbekannten Opfern gepflastert. Das macht den tragischen Zug dieser - nicht nur in eigener Sache beschriebenen - Protestbewegung aus.



Das ZK der RKP - Machzentrale der Kommunisten Ceausescus
 


 


Ein Signal - Bilanz, Wertung und Konsequenzen der UNO-Klage aus heutiger Sicht




Nach einigen Jahren des relativen Stillstands verlief die völkerrechtliche Auseinandersetzung, in der ich nur eine Figur auf dem Schachbrett war, nahezu im Sande, ohne konkrete, greifbare Ergebnisse. Die Klage, der noch viel vom Geist des Kalten Krieges anhaftete, konnte die hohen Erwartungen nicht ganz erfüllen, die wir Dissidenten in sie gesetzt hatten.

Um 1984, als in Europa noch politische Eiszeit herrschte, verloren auch wir Zeitzeugen sie gänzlich aus den Augen. Erst Jahre später, nach der Veröffentlichung der Dokumentation im Internet, stellte ich fest, dass mit einigen unserer Angaben nicht ganz sorgfältig umgegangen worden warund dass die Betreuer doch einige Zusammenhänge nicht voll erfasst hatten.

Gegen große Resultate sprach die nach wie vor unveränderte makropolitische Konstellation, die vom Kreml bestimmt wurde. Bewirkt hat die Klage aber immerhin einiges für die inhaftierte Gewerkschaftsaktivisten, die zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden waren. In einem Artikel, den ich seinerzeit in Ion Raţius Presseorgan in London veröffentlichte, beantwortete ich die von der Gegeninformation der Securitate in den Raum gestellte Frage, wo denn die freie Gewerkschaft geblieben sei, mit dem Hinweis, wir würden sie intakt vorfinden, wenn uns die Tore der Gefängnisse geöffnet würden.

Dank der UNO-Klage gegen Bukarest öffneten sich einige Gefängnistore. Prominente Gewerkschaftsgründer, unter ihnen vermutlich der Priester Calciu-Dumitreasa, der Arzt Ionel Cană und der Ökonom Gheorghe Braşoveanu, dessen Name auch auf dem Gründungsdokument des Komitees zur Verteidigung des Glaubens der Baptisten auftauchte, wurden vorzeitig aus der Haft entlassen. Vermutlich wussten die Betroffenen nichts von der Klage. Selbst in der informierten Fachwelt wurde generell nur von internationalem Druck gesprochen, ohne genau differenzieren zu können, wie dieser Druck entstehen konnte.

Während der Klagezeit durften weitere Sympathisanten der freien Gewerkschaftsbewegung SLOMR in den Westen ausreisen. Die Tatsache, mit meinem Engagement nochmals Menschen zu einem würdigen Leben in Freiheit verholfen zu haben, tröstet mich auch heute noch. Fortgesetzte Dissidenz machte also Sinn.

Darüber hinaus war die öffentliche Klage der UNO gegen eine der finstersten osteuropäische Diktaturen von immenser ideeller Bedeutung, denn sie war weitgehend einzigartig, hatte Präzedenzfallcharakter und vermittelte -über die kleine Schar der Eingeweihten hinaus und tief in den kommunistischen Machtbereich hinein eine deutliche Botschaft: Die Kommunisten im Osten Europas mussten ab 1981 damit rechnen, differenzierter beobachtet zu werden. Sie mussten wissen, dass nicht alles, was in ihrem Machtbereich an Verbrechen geschah, auf immer verborgen bleiben würde- und dass auch sie eines Tages vor dem Gericht in Den Haag für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden konnten, gleich den NS-Schergen in Nürnberg!

Persönlich verbuchte ich die völkerrechtliche Auseinandersetzung als einen weiteren Sieg von Freiheit, Wahrheit und relativer Gerechtigkeit, als einen ethischen Triumph und darüber hinaus als einen weiteren, kleinen Schritt hin zur Auflösung der Starrheit zwischen den Blöcken.


Springbrunnen im Zentrum von Bukarest


Auszug aus: Carl Gibson,
Symphonie der Freiheit



Widerstand gegen die Ceauşescu-Diktatur

in autobiographischen Skizzen, Essays, Bekenntnissen und Reflexionen,

Dettelbach 2008, 418 Seiten - Leseprobe






Zeitzeuge und Autor Carl Gibson


Philosoph Carl Gibson
Mehr zum "Testimonium" von Carl Gibson in seinem Hauptwerk in zwei Bänden,
in:
"Symphonie der Freiheit"

bzw.
in dem jüngst (Februar 2013) erschienenen zweiten Band

"Allein in der Revolte".
Eine Jugend im Banat




Copyright: Carl Gibson (Alle Rechte liegen beim Autor.)
Fotos: Monika Nickel










 

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